Betriebskostenabrechnungen für Mieteinheiten (Nebenkostenabrechnungen)

 

Die Betriebskostenabrechnungen für Mieteinheiten werden zum Festpreis von brutto 25,00 € je Mieter/Abrechnung berechnet. Bei einem Mieterwechsel unterjährig, werden zwei oder mehr Abrechnungen erstellt, die dann auch jeweils berechnet werden.

 

Leerstände werden nicht berechnet, jedoch erstellt und mitgeliefert und können unter Umständen in der Einkommensteuer-Erklärung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angesetzt werden. Weitere Auskünfte, auch zu den Voraussetzungen, können Sie bei Ihrem Steuerberater erfragen.

Der Nettopreis beträgt 21,00 €/je Mieterabrechnung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %

 

Seltene Ausnahmefälle, auf die ich hinweisen möchte:

a) Aufwendiges/komplexes Erstellen der Abrechnungen, die über das normale Zeitmaß hinausgehen oder zeitliche Verzögerungen, die ein immer wieder erneutes Aufgreifen des Vorgangs beinhalten, werde ich mit einem Stundensatz von netto 35,00 € je angefangene Stunde berechnen.

Hierzu bitte ich um Verständnis, das gerade zu Einrichtungsbeginn des Objektes, einmalig ein hoher Zeitaufwand entstehen kann, der mit dem Preis je Abrechnung abgegolten ist.  Alles was über dieses Maß hinausgeht, wäre mit dem aufgeführten Stundensatz zu beziffern.

Sollte dies zutreffen, bzw. sich abzeichnen, werden Sie darüber vorab informiert.

 

b) Abrechnungen mit nur einer Wohneinheit werden mit brutto 55,00 EUR abgerechnet.

 

Die Abrechnung von gewerblichen Einheiten mit oder ohne den Ausweis von Umsatzsteuer (Optierung) ist möglich und wird auch umsatzsteuerlich richtig umgesetzt!

 

Ihre Abrechnung kann erst dann erstellt werden, wenn alle Unterlagen (Kostenbelege, Zählerstände) und Daten des Objektes vollständig vorliegen. Hierzu bitte ich dann um zeitnahe Erledigung.

 

Insgesamt haben Sie EIN Jahr Zeit, die Abrechnung erstellen zu lassen. Bei gewerblichen Mietern ist die Abrechnung bis zu drei Jahren möglich.

 

Die Abrechnungen erstelle ich ausschließlich über professionelle Software, verbunden mit einer ständigen Wartung.

 

Vor der Aushändigung der Abrechnungen an Ihre Mieter, sollten Sie bitte auf jeden Fall die Abrechnungen

immer auf Plausibilität überprüfen!

 

Eine Beispiel-Abrechnung finden Sie unter 'Musterabrechnung' (weiter oben links). Direkt darunter finden Sie eine Auflistung der möglichen Nebenkosten.

Die interne, kostenpflichtige Heizkostenabrechnung ist möglich und fließt automatisch in die Abrechnung ein.

 

Für die erstmalige Datenerfassung Ihres Mietobjektes benötige ich folgende Angaben:

 

● Anzahl der Wohneinheiten, sowie Lage der Wohnungen (Erdgeschoss links, 1. OG links, usw.) 

● qm-Angabe je Wohneinheit

● Einzugsdatum / Auszugsdatum

● Mieternamen (Vorname und Nachname), evtl. neue Anschrift bei unterjährigem Auszug

● Anzahl der Personen je Wohneinheit

● Höhe der Miete (Kaltmiete/Warmmiete)

        • Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen 

        • Höhe der Heizkostenvorauszahlungen

        • Höhe der Miete für Garage/Stellplatz

● umlagefähige Gesamtkosten gemäß Mietvertrag   

● Angaben zum Eigentümer - vollständiger Name und Anschrift,

   wenn auf der Druckausgabe der Abrechnungen gewünscht mit Ihren Bankangaben, Telefon, Mail

 

Hinweis zu den umlagefähigen Gesamtkosten:

Wenn im Mietvertrag explizit nichts angegeben ist, greift die gesetzliche Regelung, nämlich Umlage aller Kosten nach Quadratmetern!

 

Optionale kostenpflichtige Leistungen:

 

- Heizkostenabrechnung je Abrechnung brutto 20,00 €

- Buchungsverarbeitung über Electronic-Banking mittels HBCI oder Import von MT940-Dateien

   (sinnvolle Ergänzung bei laufender Verbuchung; Überwachung der Mietzahlungseingänge)

- Übergabe der Buchungen mittels DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater 

- Berichtsanpassungen an Ihre Bedürfnisse (Design)

 

Rechtliche Grundlagen:

  • § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch:
    Unter anderem ist hier geregelt, dass Mieter und Vermieter vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Dies ist in den meisten Mietverträgen der Fall. 
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV):
    Die BetrKV definiert, welche Kosten umlagefähig sind, also von den Mietern übernommen werden dürfen. Sie dient als Grundlage für die jährliche Nebenkostenabrechnung. 

 Weitere Möglichkeiten können Sie gerne erfragen.

 


Wichtig für Sie: Wenn Sie Betriebskosten-Vorauszahlungen vereinbart haben, müssen Sie diese jährlich abrechnen.