Betriebskostenabrechnungen für Mieteinheiten (Nebenkostenabrechnungen)

Die Betriebskostenabrechnungen für Mieteinheiten werden normalerweise zum Festpreis von 25,00 € je Mieter, bzw. je Wohnungseinheit (Mieterwechsel werden berechnet) berechnet. Leerstände werden nicht berechnet.

(Nettopreis: 21,00 €/je Mieter und Einheit; zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %).

 

Ausnahmefälle:

a) Aufwendiges/komplexes Erstellen der Abrechnungen, die über das normale Zeitmaß hinausgehen oder zeitliche Verzögerungen, die

ein immer wieder erneutes Aufgreifen des Vorgangs beinhalten, werde ich mit einem Stundensatz von netto 35,00 € je angefangene Stunde berechnen.

Hierzu bitte ich um Verständnis, das gerade zu Einrichtungsbeginn des Objektes, einmalig ein hoher Zeitaufwand entstehen kann, der mit dem obigen Preis abgegolten ist.  Alles was über dieses Maß hinausgeht, wäre mit dem o. a. Stundensatz zu beziffern. Sollte dies zutreffen, werde ich Sie vorher informieren.

 

b) Abrechnungen mit nur einer Wohneinheit werden mit brutto 55,00 EUR abgerechnet.

 

Die Abrechnung von gewerblichen Einheiten mit oder ohne den Ausweis von Umsatzsteuer (Optierung) ist möglich und wird auch umsatzsteuerlich richtig umgesetzt!

 

Ihre Abrechnung kann erst dann erstellt werden, wenn alle Unterlagen (Kostenbelege) und Daten des Objektes vollständig vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Heizkostenabrechnung durch ein Unternehmen fertigen lassen und der Abrechnungszeitraum abweichend zu den übrigen Nebenkosten ist. 

 

Insgesamt haben Sie EIN Jahr Zeit, die Abrechnung erstellen zu lassen. Bei gewerblichen Mietern ist die Abrechnung bis zu drei Jahren möglich.

 

Die Abrechnungen erstelle ich ausschließlich über eine professionelle Software, verbunden mit einer ständigen Wartung.

 

Vor der Aushändigung der Abrechnungen an Ihre Mieter, sollten Sie bitte auf jeden Fall die Abrechnungen

immer auf Richtigkeit der Werte überprüfen!

 

Eine Beispiel-Abrechnung finden Sie unter 'Musterabrechnung' (weiter oben links)

Die Heizkostenabrechnung ist möglich und fließt automatisch in die Abrechnung ein.

 

Für die erstmalige Datenerfassung Ihres Mietobjektes benötige ich folgende Angaben:

 

● Anzahl der Wohneinheiten, sowie Lage der Wohnungen (Erdgeschoss links, 1. OG links, usw.) 

● qm-Angabe je Wohneinheit

● Einzugsdatum / Auszugsdatum

● Mieternamen (Vorname und Nachname), evtl. neue Anschrift bei unterjährigem Auszug

● Anzahl der Personen je Wohneinheit

● Höhe der Miete (Kaltmiete/Warmmiete)

        • Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen 

        • Höhe der Heizkostenvorauszahlungen

        • Höhe der Miete für Garage/Stellplatz

● umlagefähige Gesamtkosten gemäß Mietvertrag    

● Angaben zum Eigentümer - vollständiger Name und Anschrift,

   wenn gewünscht mit Bankangaben, Telefon, Telefax, Mail

 

Hinweis zu den umlagefähigen Gesamtkosten:

Wenn im Mietvertrag explizit nichts angegeben ist, greift die gesetzliche Regelung, nämlich Umlage aller Kosten nach Quadratmetern

 

Optional und kostenpflichtig möglich: 

- Buchungsverarbeitung über Electronic-Banking (MT940-Format),

  (sinnvolle Ergänzung bei laufender Verbuchung; Überwachung der Mietzahlungseingänge)

- Übergabe der Buchungen mittels DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater 

- Berichtsanpassungen an Ihre Bedürfnisse (Design)

 

Weitere Möglichkeiten können Sie gerne erfragen.

 


Wichtig für Sie: Wenn Sie Betriebskosten-Vorauszahlungen vereinbart haben, müssen Sie diese jährlich abrechnen.